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Fremdsprachenaufenthalte

Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Fachmittelschule absolvieren im Verlauf ihrer Ausbildung einen obligatorischen Sprachaufenthalt. Dieser dauert zwei Wochen, findet vollständig in den Ferien statt und wird im französischsprachigen Raum durchgeführt. Er kann alternativ auch als Sprachpraktikum im Welschland absolviert werden.

Für die bilinguale Klasse gilt eine besondere Regelung: Sie besucht einen vierwöchigen Sprachaufenthalt im englischsprachigen Raum, davon zwei Wochen vor und zwei Wochen während der Sommerferien am Ende des zweiten Schuljahres.

Für ausgewählte Klassen kann alternativ ein Forschungspraktikum im MINT-Bereich angeboten werden. Für die Sportklasse besteht zudem die Möglichkeit, ein Sporttalentpraktikum zu absolvieren.

Zusätzliche Sprachaufenthalte und Praktika sind auf Antrag hin möglich, sofern dadurch keine Schulzeit betroffen ist.

Die Schule informiert rechtzeitig über die konkreten Rahmenbedingungen und Anforderungen.

Alternativ zu den klassischen Sprachaufenthalten in Sprachschulen gibt es auch die Möglichkeit, ein Fremdsprachenpraktikum in der Romandie oder dem Tessin zu absolvieren. Diese Praktika bieten nicht nur eine sehr praxisgerechte Möglichkeit zur Anwendung und dem Gebrauch der Sprache, sondern erlauben gleichzeitig einen vertieften Einblick in das Leben in einem anderen Sprachgebiet. Ein Fremdsprachenpraktikum ist auch im Ausland möglich, wobei der englische oder französische Sprachraum berücksichtigt werden muss.

Die Praktika stehen allen Schülerinnen und Schülern offen und müssen im selben Zeitraum wie die regulären Sprachaufenthalte absolviert werden. Die Vorgaben der Fremdsprachenaufenthalte sind zu erfüllen.

Der obligatorische Sprachaufenthalt ist ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung auf verschiedene standardisierte Sprachprüfungen des dritten und vierten Schuljahres.

 

Detaillierte Informationen zu den Fremdsprachenaufenthalten, Fremdsprachenpraktika und MINT-Praktika erhalten die Eltern zum gegebenen Zeitpunkt.